Nach dem Gesetz gibt es zwei Arten von Fachkräften.
Personen, die eine Berufsschule oder Hochschule mit Erfolg abgeschlossen haben, verfügen über die Qualifikation einer qualifizierten Arbeitskraft. Wird die qualifizierte Berufsausbildung außerhalb Deutschlands absolviert, unterliegt dieser Abschluss dem „Gleichwertigkeitsverfahren“ der zuständigen Gleichstellungsbehörden in Deutschland, um festzustellen, ob er dem an deutschen Schulen erworbenen Abschluss gleichwertig ist, oder teilweise anerkannt ist. Je nach dem Ergebnissen wird entschieden ob der in Deutschland zu arbeiten Berufsausübungserlaubnis erhalten darf oder nicht. Arten von Berufsabschlüssen:
Für qualifizierte Arbeitskräfte mit Hochschulausbildung gilt die "Anerkennung", ob sie den Abschlüssen derselben oder ähnlicher Schulen in Deutschland gleichwertig sind.
Sie können von unserer Beratung für Gleichwertigkeitsverfahren profitieren.