Personen, die eine Berufsschule oder Hochschule mit Erfolg abgeschlossen haben, verfügen über die Qualifikation einer qualifizierten Arbeitskraft. Wird die qualifizierte Berufsausbildung außerhalb Deutschlands absolviert, unterliegt dieser Abschluss dem „Gleichwertigkeitsverfahren“ der zuständigen Gleichstellungsbehörden in Deutschland, um festzustellen, ob er dem an deutschen Schulen erworbenen Abschluss gleichwertig ist, oder teilweise anerkannt ist. Je nach dem Ergebnissen wird entschieden ob der in Deutschland zu arbeiten Berufsausübungserlaubnis erhalten darf oder nicht. Arten von Berufsabschlüssen:

Universitätsabschluss

  • Lizenzbescheinigung
  • Associate Degree-Diplom

aus Berufsschule

  • Meisterbrief
  • Gesellenbrief

und Das vom Ministerium für Nationale Bildung (MEB) ausgestellte Gesellenzeugnis, das ohne Schulbesuch, auf gesammelten praktischen Erfahrung basiert, wird gemäß Artikel 16 des Ministeriums für Nationale Bildung (MEB) verliehen,

und der Meisterbrief wird gemäß Artikel 28 des Ministeriums für Nationale Bildung (MEB) verliehen.

Sie können unsere Beratung für Gleichwertigkeitsverfahren in Anspruch nehmen.

Bewerbung

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